Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen zwischen den Mitgliedstaaten („Netz“) durch die Entscheidung 2001/470/EG des Rates lag die Überlegung zugrunde, dass der Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts voraussetzt, die wirksame justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie den wirksamen Zugang zum Recht für Personen, die einen Rechtsstreit mit grenzüberschreitenden Bezügen führen, zu verbessern, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Diese Entscheidung ist am 1. Dezember 2002 in Kraft getreten.
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: insbesondere über das mit der…
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: insbesondere über das mit der…
Der Rat hat durch die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI das Europäische Justizielle Netz eingerichtet, das seinen Nutzen für die Erleichterung der justiziellen…
Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die justizielle Zusammenarbeit wurden durch die Erweiterung der Europäischen Union in den Jahren 2004 und 2007 noch…
Die Gemeinschaft hat hierzu unter anderem bereits folgende Maßnahmen erlassen: die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die…
Erleichterung der praktischen Arbeit des mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates eingerichteten Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.