Art. 29 32004R0805
Informationen über Vollstreckungsverfahren und -behörden
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: insbesondere über das mit der Entscheidung 2001/470/EG des RatesABl. L 174 vom 27.6.2001, S. 25 . eingerichtete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.
a)
Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten und
b)
Informationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten,