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Die Bearbeitung von Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit durch die Kontaktstellen sollte so zügig erfolgen, dass sie mit den allgemeinen Zielen der Entscheidung vereinbar ist.
Die Zentralen Behörden behandeln einen Fall so zügig, wie es eine sachgemäße Prüfung seines Gegenstands zulässt.
Die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss verstärkt und den Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes und von Eurojust muss zu…
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen wird schrittweise umgesetzt. Er untermauert nicht nur den Grundsatz der…
Damit das Netz einen Beitrag zur Förderung der internationalen justiziellen Zusammenarbeit leisten kann, sollte es weltweit Kontakt zu anderen Netzen im Bereich…
Die Kontaktstellen stellen den örtlichen Justizbehörden ihres Mitgliedstaats, den Kontaktstellen in den anderen Mitgliedstaaten und den örtlichen Justizbehörden…
Im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Aufgaben des Netzes in Bezug auf den Zugang zum Recht sollten die Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten außerdem dazu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.