Erwägungsgrund 54 32018R1727
Eurojust sollte besonders enge Beziehungen zu dem Europäischen Justiziellen Netz unterhalten, die sich auf Konzertierung und Komplementarität gründen. Diese Verordnung sollte zu einer Verdeutlichung der jeweiligen Aufgaben von Eurojust und des Europäischen Justiziellen Netzes und ihrer Beziehungen zueinander beitragen, wobei gleichzeitig der besondere Charakter des Europäischen Justiziellen Netzes gewahrt werden sollte.