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Soweit Mängel festgestellt wurden, hat das „Polish Register of Shipping“ in den meisten Fällen umgehend geeignete und ausreichende Korrekturmaßnahmen ergriffen. Die noch bestehenden Mängel betreffen vor allem die Anwendung seiner Regeln und Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Qualitätskontrolle von Schiffswerften, die Prüfung von Schiffsneubauten, die Ausbildung und Qualifikationen der Inspekteure sowie den Klassenwechsel. Das „Polish Register of Shipping“ wurde daher aufgefordert, in diesen Bereichen weitere Korrekturmaßnahmen zu treffen. Trotz der Ernsthaftigkeit dieser Mängel stellen sie derzeit keinen Grund dar, die Qualität der Hauptsysteme und Kontrollmechanismen der Organisation insgesamt in Frage zu stellen.
Die Kommission hat das „Polish Register of Shipping“ gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 94/57/EG bewertet. Diese Bewertung stützte sich auf die Ergebnisse…
Die der Kommission aufgrund der Bewertungen und Überprüfungen vorliegenden Informationen zeigen, dass das „Polish Register of Shipping“ die Anforderungen und…
Die zuletzt von der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle veröffentlichten Daten zu den Überprüfungen, die die Unterzeichnerstaaten 2008…
Die Fähigkeit anerkannter Organisationen, Mängel in ihren Vorschriften, Verfahren und internen Kontrollen rasch festzustellen und zu beseitigen, ist für die…
Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und sonstigen Behörden oder Organisationen ist für eine wirksame Nachprüfung von…
Das Qualitätskontrollsystem hat auch die laufende Überwachung der Durchführung guter Herstellungspraxis und ihrer Ergebnisse zu umfassen und Korrekturmaßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.