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Die der Kommission aufgrund der Bewertungen und Überprüfungen vorliegenden Informationen zeigen, dass das „Polish Register of Shipping“ die Anforderungen und Pflichten, die in der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 festgelegt sind, im Allgemeinen für alle Arten des Schiffsverkehrs und für alle Schiffstypen erfüllt.
Die Kommission hat das „Polish Register of Shipping“ gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 94/57/EG bewertet. Diese Bewertung stützte sich auf die Ergebnisse…
Soweit Mängel festgestellt wurden, hat das „Polish Register of Shipping“ in den meisten Fällen umgehend geeignete und ausreichende Korrekturmaßnahmen ergriffen.…
Die Vorschriften, die von den Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen zu befolgen sind, sind in der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen…
Die Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bilden…
Schiffsausrüstung, die die Anforderungen der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllt, gilt als mit den Anforderungen der…
Eine Verlängerung der gemeinschaftlichen Anerkennung des „Polish Register of Shipping“ sollte am 29. September 2009 in Kraft treten, um ihre Durchgängigkeit zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.