Art. 1 32009D0075
werden für einen Zeitraum von drei Jahren zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) ernannt.
werden für einen Zeitraum von drei Jahren zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) ernannt.