Art. 2 32010D0753BESCHLUSS ATALANTA/5/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. November 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/753/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 14. Dezember 2010 in Kraft.
Art. 2 32017D0599BESCHLUSS (EU) 2017/599 DER KOMMISSION vom 22. März 2017 über die geplante Bürgerinitiative „In Vielfalt geeint trotz Bodenrecht und Abstammungsrecht“ (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 2001) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss tritt am 27. März 2017 in Kraft.
Art. 2 32009D0723BESCHLUSS EUSEC/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 25. September 2009 betreffend die Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2009/723/GASP)
Dieser Beschluss wird am 1. Oktober 2009 wirksam.
Art. 3 32015D0955BESCHLUSS (GASP) 2015/955 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. Juni 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/3/2014 (EUTM MALI/2/2015)
Dieser Beschluss tritt am 28. Juli 2015 in Kraft.
Art. 2 32019D0720BESCHLUSS (EU) 2019/720 DER KOMMISSION vom 30. April 2019 über die geplante Bürgerinitiative „Aufhebung der Steuerbefreiung für Flugtreibstoff in Europa“ (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 3250) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss tritt am 10. Mai 2019 in Kraft.