Erwägungsgrund 2 32017D0599
Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht. Vorbedingung für die Erlangung der Unionsbürgerschaft ist der Besitz der Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedstaaten der Union. Die Unionsbürgerschaft ist daher an die Mitgliedschaft in der Union mindestens eines der Staaten, deren Staatsangehörigkeit diese Person besitzt, gebunden.