Erwägungsgrund 3 32009D0781
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 639/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates hinsichtlich der besonderen Stützung sind die Beträge festgesetzt, die nach Berechnung für Übertragungen zur Verfügung stehen.