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Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) trat gemäß Artikel 97 dieses Vertrags am 23. Juli 2002 außer Kraft.
Der EGKS-Vertrag trat am 23. Juli 2002 außer Kraft, und die Europäische Gemeinschaft übernahm daraufhin sämtliche Rechte und Pflichten der EGKS.
Der EGKS-Vertrag trat am 23. Juli 2002 außer Kraft und die Europäische Gemeinschaft übernahm daraufhin sämtliche Rechte und Pflichten der EGKS.
Nach dem Ablauf des EGKS-Vertrags ist die Aufrechterhaltung einer Sonderregelung für Kohle- und Stahlerzeugnisse nicht mehr gerechtfertigt.
Die EGKS und die Regierung der Russischen Föderation haben am 9. Juli 2002 ein derartiges Abkommen über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen…
das Gesetz über den Vertrag vom 27. Oktober 1956 zur Abänderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 22.…
Das am 19. Juli 2005 geschlossene und derzeit geltende Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Kasachstan über den Handel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.