Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss 2001/462/EG, EGKS wird aufgehoben.
Verfahrensmaßnahmen, die bereits auf der Grundlage des Beschlusses 2001/462/EG, EGKS getroffen worden sind, bleiben wirksam. In Bezug auf Ermittlungsmaßnahmen, die vor Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses ergriffen wurden, kann der Anhörungsbeauftragte die Ausübung seiner Befugnisse nach Artikel 4 ablehnen. Ist die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 11 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 bzw. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 vor Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses erfolgt, so behandelt weder der Zwischenbericht nach Artikel 14 des vorliegenden Beschlusses noch der Abschlussbericht nach Artikel 16 die Untersuchungsphase, sofern der Anhörungsbeauftragte nichts anderes entscheidet.
Der Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom wird aufgehoben.
Der Beschluss 2000/459/EG, EGKS, Euratom wird aufgehoben. Die Verweisungen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Verweisungen auf den vorliegenden…
Der Beschluss 2001/462/EG, EGKS sollte aufgehoben werden —
Die Entscheidung 2003/76/EG sollte daher aufgehoben werden. Bis zum Abschluss der Abwicklung der EGKS ist es jedoch angebracht, die Anwendung von Artikel 1…
Die Beschlüsse 2001/171/EG und 2009/292/EG bleiben in Kraft und gelten weiterhin, bis sie durch delegierte Rechtsakte, die die Kommission gemäß Artikel 5 Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.