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Unbeschadet ihrer weiteren Anwendung auf alle Amtsträger, deren Amtszeit zum 4. März 2016 noch läuft oder vor dem 4. März 2016 abgelaufen ist, werden folgende Rechtsakte aufgehoben:
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom;
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77;
Beschluss 2009/909/EU;
Beschluss 2009/910/EU;
Beschluss 2009/912/EU, mit Ausnahme des Artikels 5.
Verweise auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
Die Verordnung Nr. 63 (EWG) des Rates , die Verordnung Nr. 14 (EAG) des Rates , die Entscheidung des Besonderen Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 22. Mai 1962 und die Verordnung Nr. 62 (EWG), Nr. 13 (EAG) der Räte werden mit Ausnahme ihrer Artikel 20 aufgehoben.
Die Entscheidung des Besonderen Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 13./14. Oktober 1958 bleibt in Kraft.
Bezugnahmen auf die gemäß Absätze 1 und 2 aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle…
Mit Wirkung zum 27. Juni 2007 werden die folgenden Bestimmungen aufgehoben:
Entscheidung 2003/322/EG;
Der Beschluss Nr. 1673/2006/EG und der Beschluss 87/95/EWG werden aufgehoben. Verweise auf die aufgehobenen Beschlüsse gelten als Verweise auf diese Verordnung…
Ungeachtet des Absatzes 1 Unterabsatzes 1 bleiben folgende Artikel in Kraft:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.