Erwägungsgrund 3 32006D0580BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2006 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits (2006/580/EG)
Das Abkommen ist daher zu unterzeichnen und zu genehmigen —
Erwägungsgrund 3 32008D0578BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europarat (2008/578/EG)
Das Abkommen sollte deshalb unterzeichnet und genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0855BESCHLUSS DES RATES vom 15. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits (2007/855/EG)
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet und genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32005D0809BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/809/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32009D0558BESCHLUSS 2009/558/CFSP DES RATES vom 16. März 2009 über den Abschluss des Abkommens über Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen zwischen der Europäischen Union und Israel
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32009D0899BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/899/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.