Erwägungsgrund 1 32009D0816
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist gemäß dem Beschluss 2009/173/EG des Rates am 9. Dezember 2008 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet worden.