Beschluss des Rates und der Kommission vom 19. Oktober 2009 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/816/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten ist das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt worden.
Erwägungsgrund 2 32009D0816
Erwägungsgrund 2 32009D0816Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen