Erwägungsgrund 1 32009D0082
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist gemäß dem Beschluss 2008/628/EG des Rates am 11. Juni 2008 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitglied-staaten unterzeichnet worden.