Beschluss des Rates und der Kommission vom 18. Dezember 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/82/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32009D0082
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