Erwägungsgrund 8 32008D0210BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG (2008/210/EG)
Der Beschluss 2006/54/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 5 32010D0299BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Aufhebung des Beschlusses 2002/627/EG zur Einrichtung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/299/EU)
Der Beschluss 2002/627/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0211BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/55/EG (2008/211/EG)
Der Beschluss 2006/55/EG sollte daher aufgehoben werden —
Art. 3 Abs. 1 32009D0832Der Beschluss 2000/399/EG wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 9 32008D0119BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/145/EG (2008/119/EG)
Der Beschluss 2006/145/EG sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 9 32008D0212BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG (2008/212/EG)
Der Beschluss 2006/57/EG sollte daher aufgehoben werden —