Erwägungsgrund 1 32009D0832
Anhang V des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 („AKP-EG-Partnerschaftsabkommen“), und seine Protokolle, darunter das Protokoll 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ist gemäß Artikel 37 Absatz 1 des genannten Abkommens am 31. Dezember 2007 außer Kraft getreten.