Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/843/EG)
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um entlassene Arbeitnehmer, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.
Erwägungsgrund 1 32009D0843
Erwägungsgrund 1 32009D0843Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen