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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 kann auf die in Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung vorgesehene Ex-ante-Kontrolle verzichtet werden, nachdem anhand einer Einzelfallanalyse festgestellt wurde, dass das betreffende Verwaltungs- und Kontrollsystem reibungslos funktioniert. Ferner sind in der genannten Verordnung die Einzelheiten der Durchführung dieser Analyse festgelegt.
Bei der Ex-ante-Bewertung werden Relevanz, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit der Tätigkeiten des nationalen Programms im Einzelnen geprüft und die erwarteten…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 kann auf die in Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung vorgesehene Ex-ante-Kontrolle verzichtet werden, nachdem anhand einer…
Bevor die Kommission auf die in der Entscheidung der Kommission zur Übertragung der Verwaltungsbefugnisse festgelegten Ex-ante-Kontrollen verzichtet,…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 kann auf der Grundlage einer Einzelanalyse der jeweiligen Verwaltungskapazitäten in Bezug auf die nationalen und…
Es ist daher angezeigt, auf die Ex-ante-Kontrollen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 und Artikel 165 der Haushaltsordnung zu verzichten…
Die Entscheidung der Kommission zur Übertragung der Verwaltungsbefugnisse enthält gegebenenfalls eine Liste der Ex-ante-Kontrollen, die von der Kommission bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.