Art. 2 32008D0328BESCHLUSS DES RATES vom 18. April 2008 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2008/328/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32008D0319BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2008 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („SISNET“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2008/319/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32005D0812BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2005 zur Ernennung eines spanischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen (2005/812/EG)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 2 32009D0918BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo (2009/918/EU)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Art. 2 32005D0810BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2005 über die Ernennung eines französischen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2005/810/EG, Euratom)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 2 32009D0997BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon (2009/997/EU)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.