Beschluss des Rates vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2009/914/EG)
Ab diesem Zeitpunkt sollten sich Bulgarien und Rumänien an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Erwägungsgrund 5 32009D0914
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