Erwägungsgrund 4 32010D0631BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2010 über den Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Union (2010/631/EU)
Die Europäische Union fördert weiter reichendes integriertes Management mithilfe horizontaler Instrumente, auch im Bereich des Umweltschutzes, und im Rahmen…
Erwägungsgrund 2 32009D0089Nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe e des Übereinkommens von Barcelona sind die Vertragsparteien verpflichtet, das integrierte Küstenzonenmanagement zu fördern…
Erwägungsgrund 2 32010D0631BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2010 über den Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Union (2010/631/EU)
Nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe e des Übereinkommens von Barcelona sind die Vertragsparteien verpflichtet, das integrierte Küstenzonenmanagement zu fördern…
Erwägungsgrund 3 32009D0121BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von antimikrobiellen Stoffen zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Geflügelschlachtkörpern (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/121/EG)
Darüber hinaus sollten die Gemeinschaftspolitiken ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten, sowohl durch umweltpolitische Maßnahmen als auch durch…
Erwägungsgrund 5 32010D0631BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2010 über den Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Union (2010/631/EU)
Das integrierte Küstenzonenmanagement ist ein Bestandteil der integrierten Meerespolitik der EU, die vom Europäischen Rat in Lissabon am 13. und 14. Dezember…
Erwägungsgrund 3 32009R0401VERORDNUNG (EG) Nr. 401/2009 dES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (kodifizierte Fassung)
Die Erfordernisse des Umweltschutzes sind Bestandteil der übrigen Politiken der Gemeinschaft.