Erwägungsgrund 1 32009D0896
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit Antigua und Barbuda ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte ausgehandelt (nachstehend „das Abkommen“ genannt).
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit Antigua und Barbuda ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte ausgehandelt (nachstehend „das Abkommen“ genannt).