Erwägungsgrund 4 32009D0896
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben sollte. Für die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft zur Annahme dieser Geschäftsordnung sollte ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen werden.