Erwägungsgrund 1 32009D0899
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit der Republik Mauritius ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (nachstehend „Abkommen“ genannt) ausgehandelt.
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit der Republik Mauritius ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (nachstehend „Abkommen“ genannt) ausgehandelt.