Erwägungsgrund 4 32009D0899
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben sollte. Für die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft über die Annahme dieser Geschäftsordnung sollte ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen werden.