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Bei der 2008/2009 durchgeführten externen Bewertung des Europäischen Netzes für Kriminalprävention wurden Möglichkeiten für den Ausbau des Netzes ermittelt und vom ENKP-Direktorium gebilligt; es ist daher erforderlich, den Beschluss 2001/427/JI aufzuheben und durch einen neuen Ratsbeschluss über das Netz zu ersetzen.
Mit dem Beschluss 2001/427/JI des Rates wurde das Europäische Netz für Kriminalprävention eingerichtet.
Es wird ein Europäisches Netz für Kriminalprävention – nachstehend „Netz“ genannt – eingerichtet. Es gilt als Nachfolger des europäischen Netzes für…
Daher erscheint es angemessen, den Beschluss 2002/956/JI des Rates vom 28. November 2002 zur Schaffung eines Europäischen Netzes zum Schutz von Persönlichkeiten…
Der Rat hat durch die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI das Europäische Justizielle Netz eingerichtet, das seinen Nutzen für die Erleichterung der justiziellen…
Der Europäische Rat hat am 15./16. Oktober 1999 in Tampere in seinen Schlussfolgerungen festgestellt, dass es erforderlich ist, die Maßnahmen der…
Der Beschluss 2002/630/JI sollte ab dem 1. Januar 2007 durch den vorliegenden Beschluss und durch den Beschluss zur Auflegung des spezifischen Programms…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.