Erwägungsgrund 1 32009D0902
Der Europäische Rat hat am 15./16. Oktober 1999 in Tampere in seinen Schlussfolgerungen festgestellt, dass es erforderlich ist, die Maßnahmen der Kriminalprävention und den Austausch bewährter Praktiken weiterzuentwickeln und das Netz der für Kriminalprävention zuständigen einzelstaatlichen Behörden sowie die Zusammenarbeit zwischen einzelstaatlichen Einrichtungen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben, auszubauen, wobei die Jugendkriminalität, die Kriminalität in den Städten und die Drogenkriminalität die ersten Prioritäten für diese Zusammenarbeit darstellen könnten. Zu diesem Zweck sollte die Möglichkeit eines von der Gemeinschaft finanzierten Programms untersucht werden.