Erwägungsgrund 2 32009D0902
Gemäß Empfehlung 6 der Strategie der Europäischen Union für den Beginn des neuen Jahrtausends (Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität) sollte der Rat von entsprechend befähigten Experten im Bereich Kriminalprävention – wie den nationalen Kontaktstellen – oder durch die Einrichtung eines Netzes von Experten aus einzelstaatlichen Einrichtungen zur Kriminalprävention unterstützt werden.