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Änderungen der Zusammensetzung des Netzes sollten effektiv und kosteneffizient sein; dabei ist auf den früheren Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Finanzierung und der Ausführung der Sekretariatsaufgaben und anderer Aufgaben des Netzes aufzubauen. Das Direktorium sollte die Kooperationsbemühungen verstärken, um die Möglichkeiten für eine Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in ihrem vollen Umfang zu erkunden und auszuschöpfen. Dies könnte entweder auf der Grundlage von Rahmenpartnerschaften oder dadurch erfolgen, dass das Netz in das Verzeichnis anerkannter Einrichtungen mit Monopolstellung im einschlägigen Finanzierungsprogramm aufgenommen wird.
Für den Ausbau des Netzes sind eine Reihe von Änderungen erforderlich, unter anderem auch Änderungen der Bestimmungen bezüglich der Kontaktstellen, des…
Das Netz besteht aus einem Direktorium und einem Sekretariat sowie aus Kontaktstellen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannt werden können.
Eine gerechte Lösung hinsichtlich der Finanzierung des Systems der Registervernetzung erfordert die Beteiligung sowohl der Union als auch ihrer Mitgliedstaaten.…
Dieser Beschluss sollte vorsehen, dass Tätigkeiten bestimmter europäischer Netze kofinanziert werden können, soweit die Ausgaben im Rahmen der Verfolgung eines…
Die Mitgliedstaaten sind für die Finanzierung des Netzes und seiner Tätigkeiten zuständig. Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Direktoriums zusammen, um…
Das Zentrum sollte unbeschadet der von der Haushaltsbehörde im Rahmen der Finanziellen Vorausschau vereinbarten Prioritäten über den Gesamthaushaltsplan der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.