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Der Exekutivausschuss unterstützt den Vorsitzenden, damit unter anderem Folgendes gewährleistet ist:
die Erarbeitung der Strategie des Netzes zur Annahme durch das Direktorium;
das effiziente Funktionieren des Direktoriums und
die Erarbeitung und Umsetzung des Arbeitsprogramms.
Zu den Aufgaben des Direktoriums zählt es,
das ordnungsgemäße Funktionieren des Netzes im Einklang mit diesem Beschluss zu gewährleisten und unter anderem über die praktische Organisation der Sekretariatsaufgaben zu entscheiden;
eine Finanzregelung auszuarbeiten und anzunehmen;
die Strategie des Netzes, mit der zur Entwicklung der Kriminalprävention auf Ebene der Union beigetragen wird, anzunehmen;
das Arbeitsprogramm des Netzes anzunehmen und für seine Umsetzung zu sorgen;
einen Jahresbericht über die Aktivitäten des Netzes anzunehmen.
Das Direktorium gibt sich eine einstimmig zu beschließende Geschäftsordnung, die unter anderem die Bestimmungen zur Ernennung und zur Amtszeit des Vorsitzenden und der Mitglieder des Exekutivausschusses, zum Entscheidungsverfahren im Direktorium, zur Sprachenregelung, zu den Aufgaben, zur Organisation und zu den Ressourcen des Sekretariats sowie zum Verwaltungsverfahren für die Zusammenarbeit mit anderen Stellen gemäß Artikel 8 enthält.
Das Sekretariat unterstützt das Direktorium. Es ist als ständige Einrichtung uneingeschränkt für das Netz tätig, wobei die Vertraulichkeit zu wahren ist. Es hat folgende Aufgaben:
verwaltungstechnische und allgemeine Unterstützung bei der Vorbereitung von Sitzungen, Seminaren und Konferenzen; Ausarbeitung des Jahresberichts und des Arbeitsprogramms, Unterstützung der Durchführung des Arbeitsprogramms sowie Funktion als Hauptanlaufstelle für die Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Netzes;
analytische und unterstützende Tätigkeiten, um über aktuelle Forschungen auf dem Gebiet der Kriminalprävention auf dem Laufenden zu sein, und zur Beschaffung anderer relevanter Informationen, die für das Netz nützlich sein können;
Gesamtverantwortung für das Betreiben, das Entwickeln und die Pflege der Website des Netzes.
Jeder nationale Vertreter fördert die Aktivitäten des Netzes auf nationaler und örtlicher Ebene und erleichtert die Bereitstellung, die Pflege und den Austausch von Kriminalpräventionsmaterial zwischen seinem Mitgliedstaat und dem Netz.
Die Kontaktstellen unterstützen die nationalen Vertreter dabei, nationale Informationen und Expertise auf dem Gebiet der Kriminalprävention innerhalb des Netzes auszutauschen.
Das Sekretariat erstattet dem Vorsitzenden und dem Exekutivausschuss Bericht und arbeitet unter deren Aufsicht.
Die Mitgliedstaaten sind für die Finanzierung des Netzes und seiner Tätigkeiten zuständig. Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Direktoriums zusammen, um für eine kosteneffiziente Finanzierung des Netzes und seiner Tätigkeiten zu sorgen.
Absatz 8 lässt die Möglichkeiten unberührt, sich um eine Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu bemühen und eine solche zu erhalten.
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