Erwägungsgrund 3 32009D0907
Seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle vor der Küste Somalias sind nach wie vor eine Bedrohung für die Schifffahrt in dem Gebiet und insbesondere für die Lieferung von Lebensmittelhilfe für die somalische Bevölkerung im Rahmen des Welternährungsprogramms.