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Zu diesen Durchführungsmaßnahmen gehört die Festlegung der Reihenfolge, in der die zuvor festgelegten Gruppen von drei Mitgliedstaaten den Vorsitz für aufeinander folgende Zeiträume von 18 Monaten wahrnehmen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass am 1. Januar 2007 nach der Geschäftsordnung des Rates ein System von Achtzehnmonatsprogrammen des Rates eingeführt wurde, die von den drei in dem betreffenden Zeitraum amtierenden Vorsitzen vereinbart werden.
Der Vorsitz im Rat außer in der Zusammensetzung „Auswärtige Angelegenheiten“ wird von zuvor festgelegten Gruppen von drei Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von…
Ferner ist es angezeigt, die Arbeitsplanung der Tätigkeiten des Rates zu rationalisieren. So sollte das derzeitige durch ein neues System ersetzt werden, das…
Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz im Rat vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2030 wahrnehmen, sowie die Einteilung dieser Reihenfolge…
Alle 18 Monate erstellen die drei künftig amtierenden Vorsitze in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und nach entsprechenden Konsultationen den Entwurf…
Damit das erforderliche Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten und die Kontinuität bei den Mitgliedern des Verwaltungsrats sichergestellt sind, werden die…
Der Rat beschließt vor dem 31. Dezember 2029 über die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz des Rates ab dem 1. Januar 2031 wahrnehmen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.