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Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz im Rat vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2030 wahrnehmen, sowie die Einteilung dieser Reihenfolge der Vorsitze in Gruppen von drei Mitgliedstaaten ist in Anhang I festgelegt.
Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2007 den Vorsitz im Rat wahrnehmen, ist im Anhang festgelegt.
Der Rat beschließt vor dem 31. Dezember 2029 über die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz des Rates ab dem 1. Januar 2031 wahrnehmen werden.
Entwurf der Tabelle der Vorsitze im Rat Niederlande Januar–Juni 2016 Slowakei Juli–Dezember 2016 Malta Januar–Juni 2017 Estland Juli–Dezember 2017 Bulgarien…
Der Vorsitz im Rat außer in der Zusammensetzung „Auswärtige Angelegenheiten“ wird von zuvor festgelegten Gruppen von drei Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von…
Mit dem Beschluss 2005/902/EG, Euratom hat der Rat die Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum…
Zu diesen Durchführungsmaßnahmen gehört die Festlegung der Reihenfolge, in der die zuvor festgelegten Gruppen von drei Mitgliedstaaten den Vorsitz für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.