Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist angebracht, dass Bulgarien und Rumänien zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beitragen. Da sie der Europäischen Union erst 2007 beigetreten sind, wird es jedoch als angemessen erachtet, dass sie zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für die Einrichtung des C.SIS ab dem 1. Januar 2007 beitragen sollten. Es wird auch als angebracht angesehen, dass sie zu den in der Vergangenheit angefallenen Betriebskosten ab dem 1. Januar 2010 beitragen.
Es ist angebracht, dass diese Mitgliedstaaten zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beitragen. Da sie der Europäischen Union erst 2004…
In Titel I Nummer 3 der C.SIS-Finanzregelung werden die folgenden Gedankenstriche angefügt: „— Für Bulgarien und Rumänien wird dieser Beitrag nur auf der…
Es ist angebracht, dass Liechtenstein zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten beiträgt. Da das Protokoll am 28. Februar 2008 unterzeichnet wurde, wird…
Es ist angebracht, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beiträgt. Da das Abkommen am 26.…
In Titel I Nummer 3 der C.SIS-Finanzregelung wird folgender Gedankenstrich hinzugefügt: „— Für Staaten, die 2004 Mitglieder der Europäischen Union geworden…
Ab diesem Zeitpunkt sollten sich Bulgarien und Rumänien an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.