Erwägungsgrund 5 32007D0472BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2007/472/EG)
Ab diesem Zeitpunkt sollten sich diese Mitgliedstaaten an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Erwägungsgrund 5 32008D0328BESCHLUSS DES RATES vom 18. April 2008 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2008/328/EG)
Ab diesem Zeitpunkt sollte sich die Schweizerische Eidgenossenschaft an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Erwägungsgrund 6 32009D0914Es ist angebracht, dass Bulgarien und Rumänien zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beitragen. Da sie der Europäischen Union erst 2007…
Erwägungsgrund 4 32009D0914Bulgarien und Rumänien sollen zu einem vom Rat nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 festzulegenden Zeitpunkt in das Informationssystem der ersten…
Erwägungsgrund 5 32010D0032BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2010/32/EG)
Die C.SIS-Finanzregelung und die SISNET-Finanzregelung gelten für Dänemark, Finnland und Schweden sowie für Island und Norwegen aufgrund des Beschlusses…
Erwägungsgrund 1 32008D0493BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Änderung von Anhang I der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens (2008/493/EG)
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, im Anhang I aufgeführten…