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Dieser Beschluss hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, ihre verfassungsmäßigen Vorschriften bezüglich des Zugangs der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten anzuwenden —
Diese Verordnung steht der Anwendung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Zugang der Öffentlichkeit zu öffentlichen Urkunden…
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Aushandlung, dem Abschluss, dem Beitritt zu, der Änderung oder der Anwendung internationaler…
Da die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Behörde unterschiedliche Regeln Regelungen über den Zugang zu Dokumenten und deren Vertraulichkeit anwenden, ist…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die schriftliche Zustimmung und der gegebenenfalls erforderliche Beschluss…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden, wenn die einschlägigen Entscheidungen getroffen werden, der Öffentlichkeit Folgendes…
Die Mitgliedstaaten behandeln Anträge auf Zugang zu Dokumenten, die sie im Rahmen der vorliegenden Verordnung erhalten haben, gemäß Artikel 5 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.