Erwägungsgrund 5 32009D0933
Die Niederlande haben dem Vorsitz mitgeteilt, dass sie den räumlichen Geltungsbereich des Abkommens über Auslieferung gemäß dessen Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b auf die Niederländischen Antillen und Aruba ausweiten möchten. Diese Ausweitung erfolgte am 9. Juni 2009 im Wege des Austauschs einer diplomatischen Note des Generalsekretariats des Rates mit der Mission der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Europäischen Union, die in der diplomatischen Note der Mission der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Europäischen Union vom 16. Juni 2009 bestätigt wurde.