Art. 2 32009D0836BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/15/2009 vom 11. November 2009 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2009/836/GASP)
Dieser Beschluss wird am 4. Dezember 2009 wirksam.
Art. 2 32005D0960BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. November 2005 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung (2005/960/EG, Euratom)
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Art. 2 32009D0757BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Oktober 2009 zur Verlängerung des Mandats der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien sowie der Amtszeit ihrer Mitglieder (2009/757/EG)
Dieser Beschluss tritt am 21. Oktober 2009 in Kraft.
Art. 3 32014D0951BESCHLUSS EUFOR RCA/6/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 16. Dezember 2014 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses EUFOR RCA/1/2014 (2014/951/EU)
Dieser Beschluss tritt am 15. Dezember 2014 in Kraft.
Art. 2 32014D0490BESCHLUSS Nr. 2 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER PAN-EUROPA-MITTELMEER-PRÄFERENZURSPRUNGSREGELN vom 21. Mai 2014 über den Antrag der Republik Moldau auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (2014/490/EU)
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2014 in Kraft.