Erwägungsgrund 2 32009D0959
Das Formblatt der Bescheinigung im Anhang der Entscheidung 2007/230/EG der Kommission hat sich als unzureichend erwiesen, da es nicht alle Fälle abdeckt, in denen es technisch nicht möglich ist, die Fahrertätigkeit mit dem Kontrollgerät zu erfassen.