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Der Gemeinsame Standpunkt 2009/314/GASP sollte daher aufgehoben werden —
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/138/GASP sollte daher aufgehoben werden.
Der Gemeinsame Standpunkt 98/409/GASP sollte daher aufgehoben werden —
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/314/GASP wird aufgehoben.
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/138/GASP wird aufgehoben.
Der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP wird aufgehoben.
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/788/GASP wird aufgehoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.