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Die Beihilfe wird in zwei alternativen Formen gewährt: 1. indem der Marktpreis der erworbenen Fläche mit einem Gewichtungsfaktor (0,6 oder 0,75 für Junglandwirte, sofern alle in der Beihilferegelung vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind) multipliziert wird; 2. indem die staatlichen landwirtschaftlichen Flächen auf Teilzahlungsbasis verkauft werden, wobei die Beihilfe in diesem Fall der Differenz zwischen dem effektiven Zinssatz, den der Erwerber zahlt — mit einem Mindestsatz von 5 % — und dem von der leihenden Bank praktizierten Zinssatz entspricht.
Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Förderung in Form von Zinsvergünstigungen, die Förderung in Form von Leasing und die Förderung der Niederlassung von…
Die zu gewährende staatliche Beihilfe beläuft sich auf insgesamt 4 Mrd. HUF und sollte etwa 5 000 Landwirten zugute kommen. Sie sollte sich wie folgt…
Bei Verträgen über landwirtschaftliche Flächen in nicht benachteiligten Gebieten im Sinne der Verordnung 950/97 EG (ABl. EG Nr. L 142 S. 1) hebt der Verkäufer…
Die zu gewährende staatliche Beihilfe beträgt höchstens 55 Mio. litauische Litas (LTL) und sollte den Kauf von insgesamt 370 000 Hektar landwirtschaftlicher…
Für staatliche landwirtschaftliche Flächen ist kein Ausschreibungsverfahren vorgesehen, der Preis wird jedoch gemäß dem litauischen Gesetz über die Grundsätze…
Staatliche landwirtschaftliche Flächen können auf Teilzahlungsbasis mit einer Höchstlaufzeit von 15 Jahren verkauft werden; die erste Sofortzahlung in Höhe von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.