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Da Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und die Slowakei die abschließende Ausgabenerklärung und den Antrag auf Schlusszahlung nicht bis zum 15. Oktober 2008 vorgelegt haben, müssen die betreffenden Programme in einem späteren Beschluss zum Abschluss vorgeschlagen werden.
Die für die Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums (2004-2006) zuständigen Zahlstellen der Tschechischen Republik, Ungarns und Sloweniens haben…
Was die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen…
Die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union aufgrund des Beitrittsvertrags vom 16. April 2003 beigetreten sind, können die Erreichung der in Absatz 1…
Es ist erforderlich, den Übergang auf den neuen Programmplanungszeitraum in Bezug auf die Ausnahmeregelung betreffend die Einhaltung der Gemeinschaftsnormen…
Folgende Übereinkünfte und Protokolle sind am 14. Oktober 2003 vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss des Rates vom 13. Oktober…
Abweichend von Artikel 2 können die folgenden Mitgliedstaaten die Umsetzung dieser Richtlinie bis zum 31. Dezember 2012 zurückstellen, damit sie bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.