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Die für die Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums (2004-2006) zuständigen Zahlstellen der Tschechischen Republik, Ungarns und Sloweniens haben die abschließende Ausgabenerklärung und den Antrag auf Schlusszahlung vor dem 15. Oktober 2008 eingereicht. Mit den oben genannten Rechnungsabschlussentscheidungen wurden daher die gesamten Ausgaben im Rahmen der Programme abgerechnet.
Auf der Grundlage der von der Tschechischen Republik, Ungarn und Slowenien übermittelten Jahresrechnungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums,…
Was die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen…
Für die Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 27/2004 wird der zu zahlende bzw. wiedereinzuziehende…
Im Hinblick auf den Abschluss der Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums wurden die betreffenden Mitgliedstaaten aufgefordert, Angaben zu den…
Da Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und die Slowakei die abschließende Ausgabenerklärung und den Antrag auf Schlusszahlung nicht bis zum 15.…
Für die aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierte Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für Programme in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.