Beschluss der Kommission vom 17. Dezember 2009 zur Festlegung des Restbetrags, der beim Abschluss der aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanzierten Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums an die Tschechische Republik, Ungarn und Slowenien zu zahlen bzw. von diesen wiedereinzuziehen ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10032) (Nur der slowenische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich) (2009/984/EU)
Die für die Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums (2004-2006) zuständigen Zahlstellen der Tschechischen Republik, Ungarns und Sloweniens haben die abschließende Ausgabenerklärung und den Antrag auf Schlusszahlung vor dem 15. Oktober 2008 eingereicht. Mit den oben genannten Rechnungsabschlussentscheidungen wurden daher die gesamten Ausgaben im Rahmen der Programme abgerechnet.
Erwägungsgrund 2 32009D0984
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