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Mit Beschluss der Kommission vom 18. August 2006 wurden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für die vierte Amtszeit vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2009 ernannt.
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse ist im Juli 2007 zu Ende. Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss aber dem…
Die Kommission sollte die Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse daher für den Zeitraum ernennen, der mit dem 31. Dezember 2008 endet.
Daher müssen nun die Mitglieder dieses Ausschusses für die fünfte Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 ernannt werden.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. August 2008 ernannt —
Die Amtszeit der Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses beträgt fünf Jahre. Sie ist nicht verlängerbar.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses, geändert durch den Beschluss 2007/263/EG, beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse drei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.