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Für die Übertragung von Durchführungsbefugnissen an das begünstigte Land müssen die in Artikel 53c und Artikel 56 Absatz 2 der Haushaltsordnung sowie in Artikel 35 der Durchführungsbestimmungen festgelegten Bedingungen erfüllt sein.
Für die Übertragung von Durchführungsbefugnissen an das begünstigte Land müssen die in Artikel 53c und Artikel 56 Absatz 2 der Haushaltsordnung sowie in Artikel…
Bevor die Kommission entscheidet, dem begünstigten Land die Verwaltungsbefugnisse für eine Komponente, ein Programm oder eine Maßnahme zu übertragen,…
Gegebenenfalls werden, sofern eine objektiv begründete Notwendigkeit besteht, begrenzte Ausnahmeregelungen und Übergangszeiten für einen oder mehr…
Gemäß den Artikeln 11, 12, 13, 14, 18 und 186 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 hat die Kommission die Möglichkeit, Verwaltungsbefugnisse an das begünstigte Land…
Gemäß den Artikeln 11, 12, 13, 14, 18 und 186 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 hat die Kommission die…
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Artikels 46 Absatz 1 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.